Der Tarifwechsel in einen Neutarif bei der bestehenden Krankenversicherung verspricht hohe Einsparungen. Doch für diesen Schritt sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
Für folgende Personen ist ein Tarifwechsel besonders lohnenswert:
Für folgende Personen ist ein Tarifwechsel wenig erfolgversprechend:
Der Grund dafür ist, dass diese Versicherungsunternehmen nur selten neue Tarife auflegen. Daher stehen kaum Neutarife zur Verfügung, die Einsparpotenzial bieten.
Versicherte, die bis 2012 in eine PKV gewechselt sind, haben den Vorteil der „Bisex“-Kalkulation.
Das heißt, Personen des gleichen Geschlechts, Jahrgangs und Tarifs, sind in einer Gruppe zusammengefasst. Dieses Kollektiv muss jetzt alle zu kalkulierenden Kosten unter sich „aufteilen“ und somit sich selbst tragen. Verursachen Versicherte eines Kollektives sehr hohe Kosten, dann werden diese Kosten auf alle darin befindlichen Personen verteilt. Wenn Sie nun als Kunde nun innerhalb des Versicherers in eine andere Gruppe wechseln, kann es sein, dass die Versicherten dort insgesamt weniger Kosten produzieren. Dies ist häufig bei Tarifen der Fall, die nur an junge gesunde Neukunden angeboten werden. Die Schwierigkeit besteht also darin herauszufinden, welches Kollektiv für Sie am günstigsten ausfällt - aber vergleichbare Leistungen vorsieht.
Ihre private Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, Alterungsrückstellungen für später zu bilden. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen:
Weil ein Privatversicherter in jungen Jahren einen höheren Beitrag und im Alter einen geringeren Beitrag bezahlen soll, als es seinem altersgerechten Risiko entsprechen müsste. Allerdings erhalten Sie als Versicherter keine Beitragssenkung aus diesen PKV Beitragsanteilen, denn diese wurden bereits seit Beginn des Vertrages in die Prämie einkalkuliert.
Die tariflichen Alterungsrückstellungen werden bei einem PKV Tarifwechsel im ursprünglichen Versichertenkollektiv nicht mehr gebraucht und nun im neuen Tarif eingebracht. So profitieren Sie durch die zusätzlich reduzierte Prämie besonders stark gegenüber einem Neukunden.
Bei einem PKV Tarifwechsel geht also kein Cent Ihrer Altersrückstellung verloren!
Das ist gesetzlich garantiert.
Natürlich ist es auch möglich, eine Überprüfung eines Risikozuschlages des privaten Krankenversicherungsvertrages vorzunehmen.
Denn einmal vor Jahren vereinbarte Risikozuschläge für Vorerkrankungen sind nicht unabänderlich festgeschrieben und meist sogar zeitlich begrenzt. Der Versicherte kann die Herabsetzung bzw. Aufhebung seines Risikozuschlages verlangen, wenn seine Erkrankung die risikoerhöhende Bedeutung verloren hat. Grundlage im Gesetz ist, dass die Versicherung nicht verpflichtet ist, den Kunden auf die Möglichkeit der Reduzierung oder Streichung des Zuschlags hinzuweisen. Einen Automatismus, wonach die Versicherung den Risikozuschlag nach eigener Entscheidung streicht, existieren nicht. Dies passiert in der Regel nur auf Initiative des Kunden!
Die Private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten garantierte Leistungen und Wahlfreiheit. Versicherte können nicht nur zu Vertragsbeginn den tariflichen Leistungsumfang selber wählen. Sie können insbesondere aufgrund des vertraglich und gesetzlich garantierten Tarifwechselrechts nach § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Versicherungsschutz auch nach Vertragsschluss jederzeit an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Privatversicherte sind somit nicht an ihren Tarif lebenslang gebunden, sondern haben jederzeit den Rechtsanspruch, in andere gleichartige Tarife ihres Versicherers wechseln zu können.