VVG §204 – Ihr Recht beim internen Tarifwechsel in der PKV

Der §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bietet eine entscheidende Grundlage für Versicherungsnehmer, die innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) den Tarif wechseln möchten. Dieses gesetzlich verankerte Recht ermöglicht es, den Versicherungsschutz zu optimieren und dabei oftmals erhebliche Beiträge zu sparen – ohne dass auf die angesparte Alterungsrückstellung verzichtet werden muss.

Gerade für Versicherte, deren aktueller Tarif zu teuer ist oder deren Bedürfnisse sich geändert haben, bietet der Tarifwechsel nach §204 VVG eine attraktive Alternative zur Kündigung oder zum Wechsel des Versicherers. Dabei bleiben alle wichtigen Vorteile wie die Anrechnung bestehender Alterungsrückstellungen erhalten.

Was ist der §204 VVG und warum ist er wichtig?

Der §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) regelt das Recht eines Versicherungsnehmers, innerhalb seiner privaten Krankenversicherung (PKV) den Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer wechseln zu müssen. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und bietet die Möglichkeit, auf veränderte Lebenssituationen, finanzielle Engpässe oder einen Wunsch nach besseren Leistungen flexibel zu reagieren.

Besonders wichtig ist der §204 VVG, weil er sicherstellt, dass Versicherte ihre angesparten Alterungsrückstellungen beim Wechsel in einen neuen Tarif vollständig mitnehmen können. Diese Rückstellungen senken die Beiträge im Alter erheblich und sind ein zentraler Vorteil der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Darüber hinaus schützt der §204 VVG Versicherte vor einer erneuten Gesundheitsprüfung, selbst wenn sie in einen leistungsstärkeren oder günstigeren Tarif wechseln möchten. Das bedeutet: Versicherungsnehmer mit Vorerkrankungen profitieren von einem Wechsel ohne Risiko von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

Dieses Gesetz ist also eine wichtige Säule des Verbraucherschutzes in der privaten Krankenversicherung und gibt Ihnen als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, langfristig Kosten zu senken und gleichzeitig von individuell passendem Versicherungsschutz zu profitieren.

Der §204 VVG ist eine zentrale Regelung im Versicherungsvertragsgesetz, die das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung (PKV) definiert. Es handelt sich um ein gesetzlich verankertes Recht, das sicherstellt, dass Versicherungsnehmer innerhalb ihres bestehenden Versicherungsvertrags in einen anderen Tarif ihres Anbieters wechseln können.

Ein wesentlicher Aspekt des §204 VVG ist die Mitnahme der angesparten Alterungsrückstellungen. Diese Rückstellungen, die über die Jahre aufgebaut wurden, dienen dazu, die Beiträge im Alter stabil zu halten. Der Gesetzgeber hat diese Regelung geschaffen, um die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen und ihnen mehr Flexibilität bei der Anpassung ihres Versicherungsschutzes zu bieten.

Der Tarifwechsel erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung, was insbesondere für Versicherte mit bestehenden Vorerkrankungen von großer Bedeutung ist. Der Versicherer darf den Wechsel nicht willkürlich verweigern, sondern ist verpflichtet, geeignete Alternativen innerhalb seines Tarifportfolios anzubieten.

Der §204 VVG stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer, indem er ihnen die Möglichkeit gibt, einen Tarifwechsel zu beantragen, um Kosten zu senken oder den Versicherungsschutz an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Diese Rechte umfassen:

  • Tarifwahlfreiheit: Versicherte können jeden Tarif des Anbieters wählen, der dieselbe Art der Versicherung abdeckt.
  • Mitnahme der Alterungsrückstellungen: Beim Wechsel bleiben die angesparten Alterungsrückstellungen vollständig erhalten, was insbesondere im Alter erhebliche finanzielle Vorteile bietet.
  • Verzicht auf Gesundheitsprüfung: Der Versicherer darf keine neue Risikoprüfung verlangen, wodurch der Wechsel unabhängig vom Gesundheitszustand möglich ist.
  • Informationspflicht des Versicherers: Auf Anfrage muss der Versicherer geeignete Tarife und die damit verbundenen Konditionen offenlegen.

Diese Rechte ermöglichen es Versicherungsnehmern, ihre private Krankenversicherung flexibel zu gestalten und langfristig Kosten zu optimieren.

Warum ist der §204 VVG besonders für ältere Versicherte relevant?

Für ältere Versicherte ist der §204 VVG besonders bedeutend, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung mit zunehmendem Alter oft stark ansteigen. Gleichzeitig können gesundheitliche Einschränkungen dazu führen, dass ein Wechsel zu einem anderen Anbieter mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und Risikozuschlägen verbunden wäre.

Der §204 VVG ermöglicht jedoch den Wechsel in einen günstigeren oder passenderen Tarif beim bestehenden Anbieter, ohne dass dabei die angesparten Alterungsrückstellungen verloren gehen oder neue Gesundheitsrisiken bewertet werden. Dies schützt ältere Versicherte vor finanziellen Belastungen und stellt sicher, dass sie ihren Versicherungsschutz auch im Rentenalter beibehalten können.

§204 VVG ermöglicht Tarifwechsel für ältere Versicherte

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Vorteile des Tarifwechsels gemäß §204 VVG

Der Tarifwechsel nach dem Paragraphen 204 VVG bietet zahlreiche Vorteile für Versicherungsnehmer, insbesondere im Hinblick auf Kostenersparnis und die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Bedürfnisse. Diese Möglichkeit ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes in der privaten Krankenversicherung und eröffnet Wege, um langfristig finanzielle und versicherungstechnische Vorteile zu erzielen.

Ein wesentlicher Vorteil des Tarifwechsels liegt in den erheblichen Einsparpotenzialen, die sich durch die Wahl eines günstigeren Tarifs ergeben können.

Viele Versicherte zahlen Beiträge, die nicht mehr ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. Durch den Wechsel in einen neuen Tarif innerhalb desselben Versicherungsunternehmens lassen sich Beiträge deutlich reduzieren, ohne auf den bewährten Schutz der PKV verzichten zu müssen.

Besonders für ältere Versicherte oder Personen mit finanziellen Engpässen ist der Wechsel attraktiv. Dabei ermöglicht §204 VVG nicht nur die Senkung der monatlichen Kosten, sondern auch die Vermeidung einer kostspieligen Kündigung und der damit verbundenen Risiken, wie etwa den Verlust der Alterungsrückstellungen.

Der Tarifwechsel bietet nicht nur die Möglichkeit, Beiträge zu senken, sondern auch, den Versicherungsschutz zu verbessern. Versicherungsnehmer können in Tarife wechseln, die modernere Leistungen oder eine umfassendere Absicherung bieten, ohne dabei auf ihre bisherigen Vorteile wie Altersrückstellungen zu verzichten.

Ein Beispiel ist die Aufnahme von Mehrleistungen, wie etwa besseren Krankenhaus- oder Zahnersatzleistungen. Auch der Wegfall von Leistungsausschlüssen kann durch einen Wechsel in einen neuen Tarif erreicht werden, insbesondere wenn diese im bisherigen Vertrag nicht mehr zeitgemäß sind.

Der Wechsel nach §204 VVG ist daher nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern auch ein Schritt hin zu einem Versicherungsschutz, der besser zu den individuellen Bedürfnissen passt.

Ein entscheidender Vorteil des §204 VVG ist die Möglichkeit, die angesparten Altersrückstellungen vollständig in den neuen Tarif mitzunehmen. Diese Rückstellungen, die über Jahre aufgebaut wurden, senken die Beiträge im Alter erheblich und machen den Wechsel auch langfristig finanziell attraktiv.

Für Versicherte ist es besonders wichtig zu wissen, dass ein Tarifwechsel keinen Verlust dieser Rückstellungen bedeutet – im Gegensatz zur Kündigung des Vertrags oder einem Wechsel zu einem anderen Anbieter.

Die Altersrückstellungen werden dabei nahtlos in den neuen Tarif übertragen, was insbesondere für langjährig Versicherte eine enorme Ersparnis darstellt. Dieses gesetzlich garantierte Recht macht den Tarifwechsel nach §204 VVG zu einer nachhaltigen Lösung, um steigenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung entgegenzuwirken.

Was sollten Versicherungsnehmer beim Tarifwechsel beachten?

Ein Tarifwechsel gemäß §204 VVG bietet attraktive Möglichkeiten, die private Krankenversicherung (PKV) zu optimieren. Damit dies reibungslos gelingt, sollten Versicherungsnehmer einige wichtige Aspekte beachten. Unser erfahrenes Team von Versicherungsmaklern steht Ihnen dabei beratend zur Seite und hilft, typische Stolperfallen zu vermeiden.

Tipp: Unser erklärendes Video zum Thema „PKV Tarifwechsel“ fasst die wichtigsten Informationen für Sie zusammen und gibt einen klaren Überblick über Ihre Rechte und die nächsten Schritte. Schauen Sie es sich direkt an und erfahren Sie, wie Sie durch einen Tarifwechsel sparen und Ihren Versicherungsschutz verbessern können.

Wichtige Voraussetzungen für den Tarifwechsel

Damit ein Tarifwechsel erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Bestehender Vertrag: Der Tarifwechsel ist nur innerhalb eines bestehenden Vertrags bei Ihrem Versicherungsunternehmen möglich. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer fällt nicht unter §204 VVG.
  2. Berücksichtigung von Altersrückstellungen: Ihre Altersrückstellungen werden vollständig in den neuen Tarif angerechnet. Dies ist ein großer Vorteil, insbesondere im Vergleich zu einem Wechsel in den Basistarif oder zu einem anderen Anbieter.
  3. Geeignete Tarifauswahl: Der neue Tarif muss dieselbe Art der Krankheitskostenversicherung abdecken wie der bestehende. Eine umfassende Beratung hilft, den richtigen Tarif zu finden.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihren aktuellen Tarif von unseren Experten prüfen. Wir helfen Ihnen dabei, versteckte Einsparpotenziale zu entdecken und den Wechsel professionell vorzubereiten.

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Der Einfluss von Leistungsausschlüssen und Wartezeiten

Leistungsausschlüsse und Wartezeiten spielen beim Tarifwechsel eine wichtige Rolle. Während bestehende Leistungsausschlüsse in den neuen Tarif übertragen werden, können unter Umständen individuelle Vereinbarungen getroffen werden, um diese zu reduzieren.

Wartezeiten sind bei einem internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in der Regel nicht relevant. Bestehende Vereinbarungen aus Ihrem aktuellen Vertrag bleiben jedoch bestehen. Gerade bei umfangreichen Leistungsausschlüssen oder bei der Integration von Mehrleistungen lohnt sich eine genaue Prüfung durch unsere Experten.

Unser Beratungsangebot: Wir helfen Ihnen, die Regelungen Ihres bestehenden Vertrags zu verstehen und optimale Tarife zu finden, die Ihre individuellen Bedürfnisse abdecken – ohne neue Wartezeiten oder unangenehme Überraschungen.

Alternativen zum Tarifwechsel nach §204 VVG in der PKV

Ein Tarifwechsel gemäß §204 VVG ist oft die erste Wahl für Versicherte, um Kosten zu senken oder ihren Versicherungsschutz anzupassen. Doch es gibt auch Alternativen, die in bestimmten Situationen sinnvoll sein können. Dazu gehören die Kündigung des bestehenden Vertrags und der Wechsel zu einem anderen Versicherer oder die Option, in den Basistarif oder den Standarttarif zu wechseln.

Unsere Berater helfen Ihnen dabei, diese Alternativen individuell zu prüfen und herauszufinden, welche Lösung am besten zu Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) passt.

Kündigung und Wechsel zu einem anderen Versicherer

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen kann eine Lösung sein, wenn der bestehende Tarif nicht mehr den Erwartungen entspricht oder ein anderer Anbieter deutlich bessere Konditionen bietet.

Dabei sollten Versicherte jedoch vorsichtig sein, denn:

  • Verlust der Altersrückstellungen: Bei einer Kündigung gehen die über Jahre angesparten Rückstellungen größtenteils verloren.
  • Neue Gesundheitsprüfung: Der Abschluss eines neuen Vertrags bei einem anderen Versicherer erfordert eine Gesundheitsprüfung, die bei bestehenden Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen führen kann.
  • Prüfung der Alternativen: Die Angebote der neuen Versicherer sollten sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Leistungen Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Ein Wechsel sollte daher gut überlegt sein. Unsere Versicherungsmakler unterstützen Sie bei der Analyse der bestehenden Situation und helfen Ihnen, die Vor- und Nachteile einer Kündigung abzuwägen.

Basistarif oder Standarttarif als Option für wenige

Der Basistarif ist eine Alternative, die besonders für Versicherte infrage kommt, die finanziell hilfebedürftig sind oder keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben. Seit 2009 besteht die Möglichkeit, in diesen sozialverträglichen Tarif zu wechseln, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten darf.

Der Basistarif bietet jedoch nur eine Grundabsicherung mit eingeschränkten Leistungen. Hier einige wichtige Aspekte:

  • Anrechnung der Altersrückstellungen: Bei einem Wechsel in den Basistarif bleiben Ihre bestehenden Rückstellungen erhalten.
  • Option bei Hilfebedürftigkeit: Für finanziell Bedürftige kann der Beitrag des Basistarifs halbiert werden.
  • Prüfung der Leistungen: Die Leistungen im Basistarif sind oft nicht mit den umfangreicheren Leistungen privater Tarife vergleichbar.

Ob der Basistarif für Sie die richtige Wahl ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Unsere Experten prüfen Ihren bestehenden Vertrag und beraten Sie, ob ein Wechsel in diesen Tarif für Sie sinnvoll ist oder ob andere Alternativen in Betracht gezogen werden sollten.

Häufige Fragen zum §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

In unserem FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen zum Tarifwechsel gemäß §204 VVG und zeigen Ihnen, wie Sie von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren können. Themen wie die Mitnahme von Altersrückstellungen, die Rolle Ihrer bestehenden Verträge, oder die gesetzlichen Vorgaben zum Tarifwechsel stehen dabei im Fokus.

Unser erfahrenes Team der Finanzschneiderei hilft Versicherten, individuelle Lösungen zu finden, die sowohl zu Ihrer aktuellen Lebenssituation als auch zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passen. Dabei berücksichtigen wir die Angebote unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften, um Ihnen die besten Tarife für Ihre Bedürfnisse zu empfehlen.

Beim Tarifwechsel gemäß §204 VVG bleiben Ihre Altersrückstellungen vollständig erhalten. Diese Rückstellungen, die über Jahre aufgebaut wurden, werden nahtlos auf den neuen Tarif übertragen. Dadurch profitieren Sie weiterhin von den niedrigeren Beiträgen im Alter, ohne finanzielle Nachteile durch den Wechsel zu erleiden.

Die Versicherungsgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Sie über alle Tarife zu informieren, die mit Ihrem aktuellen Vertrag vergleichbar sind. Sie muss Ihnen auf Anfrage eine Übersicht über geeignete Optionen bereitstellen. Dennoch sind diese Angebote oft komplex, weshalb eine professionelle Beratung – wie durch die Finanzschneiderei – empfehlenswert ist, um die beste Wahl zu treffen.

Ein Tarifwechsel ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt innerhalb des bestehenden Versicherungsvertrags möglich. Viele Versicherte prüfen allerdings zum Jahresbeginn, etwa im Januar, ihre Beiträge, da zu diesem Zeitpunkt häufig Beitragserhöhungen in der PKV wirksam werden.

Der Tarifwechsel ist im §204 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Diese gesetzliche Grundlage garantiert, dass Versicherte einen Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit voller Mitnahme ihrer Altersrückstellungen durchführen können. Die Vereinbarungen Ihres bestehenden Vertrags bleiben dabei erhalten.

Die Alterungsrückstellungen sind ein wichtiger Bestandteil der privaten Versicherung. Sie werden aufgebaut, um die Beiträge im Alter zu stabilisieren und steigenden Gesundheitskosten entgegenzuwirken. Wenn Sie in einen neuen Tarif innerhalb Ihrer bestehenden Gesellschaft wechseln, werden diese Rückstellungen vollständig angerechnet, sodass Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.

Ihr Versicherungsvertrag bleibt auch nach einem Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft bestehen. Es werden lediglich die Bedingungen des neuen Tarifs angewendet. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin von den Vorteilen wie der Mitnahme Ihrer Alterungsrückstellungen profitieren und keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

Im Januar überprüfen viele Versicherte ihre privaten Krankenversicherungen, da zu Beginn des Jahres häufig eine  PKV Beitragserhöhung durch die Gesellschaften vorgenommen werden. Ein Tarifwechsel kann in diesem Zeitraum besonders sinnvoll sein, um steigenden Kosten entgegenzuwirken und von günstigeren Tarifen zu profitieren.

Letzte Aktualisierung am 08.01.2025