Gothaer Beitragserhöhung 2027: Ihren Tarifwechsel prüfen
Ihr Brief zur Beitragserhöhung zeigt, wie sich Ihr bestehender Gothaer-Vertrag verändert. Neugeschäftszahlen gelten nicht automatisch für Ihren Vertrag.
Wir vergleichen passende Gothaer-Tarife und zeigen Unterschiede bei Beitrag, Leistungen und Selbstbehalt.
- Passende Tarife innerhalb der Gothaer finden
- Leistungsunterschiede verständlich vergleichen
- Beitrag und eigene Kosten zusammen betrachten
Die Erstberatung ist kostenlos. Ob ein Wechsel sinnvoll ist und Geld spart, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Wie stark steigen die Gothaer-Beiträge 2027?
Die Gothaer Beitragsanpassung 2027 reicht in den drei Tabellenbeispielen von 9,77 bis 11,00 Prozent gegenüber 2026.
Das entspricht einer Erhöhung um 77,51 bis 113,85 Euro im Monat, während für Ihren bestehenden Vertrag Ihr Brief gilt.
| Tarif oder Tarifkombination | Beitrag 2026, Euro pro Monat | Beitrag ab 01.01.2027, Euro pro Monat | Änderung, Euro pro Monat | Änderung, Prozent | Selbstbehalt 2027, Euro | Gilt für welchen Zeitraum und welche Leistungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| MediCompact Premium 240 | 1.047,61 | 1.161,46 | +113,85 | +10,87 | 240 | Versicherungsjahr; ambulant, stationär und Zahn |
| MediStart 1 SB + MediMPlus | 704,68 | 782,19 | +77,51 | +11,00 | 480 | Kalenderjahr |
| MediVita 500 + MediMPlus + MediVita Z 90 | 1.003,93 | 1.101,99 | +98,06 | +9,77 | 500 | Kalenderjahr; ambulant |
Die Tabelle vergleicht Tarife mit denselben Namen bei Neuabschlüssen, also im Neugeschäft. Das Eintrittsalter bezeichnet das Alter beim Vertragsbeginn und ist in allen drei Beispielen gleich.
Die Beiträge enthalten weder Pflegepflichtversicherung, Tagegeld noch den Selbstbehalt oder den gesetzlichen Zuschlag, einen zusätzlichen Beitrag zur Beitragsentlastung im Alter.
Der Selbstbehalt bezeichnet Kosten, die Sie bei eingereichten Rechnungen selbst tragen.
Leistungen und Selbstbehalte können sich zwischen den Jahren unterscheiden. Für Ihren Schutz gelten Ihr Versicherungsschein und der Nachtrag zum Versicherungsschein.
Die Beitragszahlen stammen aus unserer Auswertung einer Marktübersicht für Versicherungsvermittler und zeigen keine Erhöhung Ihres Bestandsvertrags oder Ersparnis durch einen Tarifwechsel.
MediCompact Plus 240: Eintrittsalter 55 und 26 im Vergleich
MediCompact Plus 240 zeigt, dass dieselbe Tarifvariante in diesen Beispielen je nach Eintrittsalter unterschiedlich stark steigt. Diese Variante unterscheidet sich vom Premium-Tarif in der Tabelle.
MediCompact Plus 240 kostet mit Eintrittsalter 55 ab 01.01.2026 922,44 Euro und ab 01.01.2027 1.002,19 Euro im Monat.
Für MediCompact Plus 240 steigt der Beitrag damit um 79,75 Euro im Monat beziehungsweise 8,65 Prozent.
Bei Eintrittsalter 26 steigt MediCompact Plus 240 von 478,36 Euro ab 01.01.2026 auf 513,95 Euro ab 01.01.2027 im Monat, also um 7,4 Prozent.
Die Beiträge enthalten keinen gesetzlichen Zuschlag und keinen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt von MediCompact Plus 240 bleibt bei 240 Euro pro Versicherungsjahr.
Unser Ratgeber zur Gothaer-Beitragserhöhung erklärt Ihren Brief und mögliche nächste Schritte.
Die Beiträge zeigen, warum sich ein Blick auf Ihren Vertrag lohnt; im Rechner können Sie den Tarifwechsel zunächst unverbindlich prüfen.
Gothaer-Beitragserhöhung: Was Sie wissen sollten
Wenn Sie Ihre Möglichkeiten einschätzen möchten, führt Sie das folgende Formular durch die ersten Angaben.
So bereiten wir Ihren Gothaer-Tarifvergleich vor
Wir klären Ihre Wünsche und vergleichen passende Tarife, damit Sie anschließend entscheiden können, ob Sie wechseln möchten.
- Ihre Situation: Sie nennen Ihre Tarife und den Anlass Ihrer Anfrage.
- Ihre Wünsche: Gemeinsam klären wir wichtige Leistungen und tragbare eigene Kosten.
- Ihre Alternativen: Wir vergleichen Beiträge und Leistungen, deren Unterschiede wir vor Ihrer Entscheidung besprechen.
- Ihre Entscheidung: Bei einer beauftragten Umstellung begleiten wir die Abstimmung mit der Gothaer und kontrollieren anschließend den geänderten Versicherungsschein.
Für den ersten Kontakt müssen Sie noch keinen Wunschtarif kennen.
Welche Unterlagen helfen bei der Beratung?
Ihr Versicherungsschein, der Nachtrag zum Versicherungsschein und Ihr Brief zeigen die wichtigsten Vertragsdaten. Halten Sie diese Angaben bereit:
- Tarif und versicherte Person: Wen und welchen Baustein betrifft Ihr Brief?
- Bisheriger und neuer Beitrag: Welche Monatsbeiträge nennt die Gothaer für den jeweiligen Baustein?
- Wirksamkeitsdatum: Ab wann gilt der neue Beitrag?
- Selbstbehalt: Welche Höhe und Bezugsperiode gelten, und ändert sich daran etwas?
Fehlende Angaben ergänzen wir aus Ihren Vertragsunterlagen, wobei wir Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung und zusätzliche Bausteine getrennt betrachten.
Für Ihre erste Anfrage brauchen wir keine ausführliche Krankengeschichte, und die Erstberatung ist kostenlos.
Ihr Tarifwechselrecht innerhalb der Gothaer
Innerhalb der Gothaer können Sie einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz verlangen, auch ohne eine Beitragserhöhung abzuwarten.
Das regelt § 204 VVG, wobei Ihre erworbenen Rechte erhalten bleiben.
Die Gothaer rechnet Ihre Alterungsrückstellungen an, also Rücklagen für höhere Krankheitskosten im Alter.
Bietet der neue Tarif zusätzliche Leistungen, können dafür Gesundheitsfragen nötig sein. Für diesen zusätzlichen Schutz sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten möglich.
Das kann einen höheren Beitrag, ausgeschlossene Leistungen oder einen späteren Leistungsbeginn bedeuten, weshalb wir diese Unterschiede vor Ihrer Entscheidung klären.
Unisex-Tarife berechnen Beiträge unabhängig vom Geschlecht, während Bisex-Tarife nach Frauen und Männern unterscheiden.
Nach einem Wechsel zu Unisex können Sie nicht zu Bisex zurückkehren.
Was ändert sich beim Wechsel zu einem anderen Versicherer?
Beim Anbieterwechsel schließen Sie einen neuen Vertrag mit einer anderen Gesellschaft, wozu meist eine neue Gesundheitsprüfung gehört.
Vergleichen Sie Leistungen und die Bedingungen für den Neuabschluss, denn nicht sämtliche Rücklagen können zum anderen Versicherer mitgehen.
Klären Sie vor einer Kündigung die Fristen und Ihren anschließenden Versicherungsschutz.
Was kostet die Unterstützung?
Die Erstberatung mit Einschätzung Ihres Sparpotenzials ist kostenlos. Wenn Sie uns beauftragen, zahlen Sie ein einmaliges, erfolgsbezogenes Honorar.
Die Berechnung richtet sich nach der monatlichen Beitragsersparnis, wobei wir die Einzelheiten vor Ihrer Beauftragung vereinbaren.
Auch in den Folgejahren begleiten wir Sie aktiv und kostenlos, wobei spätere Beitragserhöhungen dennoch möglich bleiben.
Ein Tarifvorschlag verpflichtet Sie nicht zum Wechsel.
Ihr Leistungsbedarf bestimmt die Richtung
Ihr bisheriger Schutz, Ihre Wünsche und tragbare eigene Kosten bestimmen den Tarifvergleich, der auch ohne Beitragserhöhung oder im Ruhestand sinnvoll sein kann.
Eine feste Ersparnis ist kein zugesichertes Ergebnis.
Aus unserer Beratungspraxis: Gothaer-Tarifwechsel
Unsere Beratungspraxis zeigt unterschiedliche Wechselwege innerhalb der Gothaer.
Mehrere Bausteine gemeinsam prüfen
Ein Gothaer-Vertrag umfasste MediVita 500, MediNatura P, SEK, SE2 und MediVita Z 90.
Bei einer solchen Kombination zählt jeder Baustein, dessen Leistungen wir im Tarifvergleich gezielt gegenüberstellen.
Alle Tarifbausteine berücksichtigen
Ein weiterer Gothaer-Vertrag umfasste GS4, SE2 und ZS100.
Die Tarifnamen zeigen den bisherigen Schutz; für Ihre Entscheidung zählen die vereinbarten Leistungen und Ihre eigenen Kosten.
Für Ihren eigenen Vertrag vergleichen wir die Leistungen und Ihre Kosten, einschließlich Beitrag und Selbstbehalt.
Welche Leistungen sollen für Sie erhalten bleiben?
Legen Sie Ihre Wünsche vorher fest, damit wichtige Leistungen in den Vergleich mit dem neuen Tarif einfließen.
- Erstattung ärztlicher und zahnärztlicher Behandlungen
- Hilfsmittel, Heilmittel und Psychotherapie
- Krankenhausleistungen und Zimmerwahl
- Zahnersatz, Implantate und Erstattungsgrenzen
- Arzneimittel, Rehabilitation und Schutz im Ausland
Achten Sie auch auf Einschränkungen, Genehmigungen und die Arztwahl, weil heute selten genutzte Leistungen später wichtig werden können.
Wir erläutern relevante Unterschiede schriftlich.
MediCompact Premium
Die genannte Beitragsanpassung für MediCompact Premium gilt für das gezeigte Beispiel.
MediCompact Premium bietet ein Ein- oder Zweibettzimmer und erstattet Zahnersatz je nach Ausgestaltung zu 75 bis 90 Prozent.
Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsjahr für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, wobei die genaue Stufe in Ihrem Versicherungsschein steht.
MediCompact Plus
Die Beitragsanpassung für MediCompact Plus steht im Vergleich der Eintrittsalter 55 und 26 Jahre.
MediCompact Plus verbindet ein Zweibettzimmer mit dem Primärarztprinzip, bei dem Sie grundsätzlich zuerst zum vorgesehenen Erstbehandler gehen.
Beim Zahnersatz reichen die Erstattungen je nach Ausgestaltung von 70 bis 80 Prozent, und der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsjahr.
MediStart 1
Die Beitragsanpassung für MediStart 1 SB betrifft hier die Kombination mit MediMPlus.
MediStart 1 SB verbindet das Primärarztprinzip mit einem Mehrbettzimmer und lässt sich nur gemeinsam mit MediMPlus vereinbaren.
MediStart 1 BO ist die Bonusvariante dieser Reihe ohne Selbstbehalt, für die das Beitragsbeispiel der SB-Kombination nicht gilt.
MediVita
Die Beitragsanpassung für MediVita betrifft hier die Kombination MediVita 500 + MediMPlus + MediVita Z 90.
Der Selbstbehalt gilt bei MediVita ausschließlich für ambulante Leistungen, während Sie den Zahnschutz gesondert vereinbaren.
MediVita umfasst ambulante Leistungen und ein Mehrbettzimmer im Krankenhaus und lässt sich nur gemeinsam mit MediMPlus vereinbaren.
Vergleichen Sie deshalb immer die vollständige Kombination.
MediMPlus
Für MediMPlus zeigt der Gesamtbeitrag nicht, wie stark sich dieser einzelne Baustein verändert.
MediMPlus ergänzt Psychotherapie, Hilfsmittel, Entziehungsmaßnahmen und Hospiz und lässt sich ausschließlich mit MediVita oder MediStart kombinieren.
MediMPlus erstattet den Selbstbehalt des Grundtarifs nicht.
MediVita Z 70 und MediVita Z 90
Bei MediVita Z 70 und MediVita Z 90 zeigt der Kombinationsbeitrag keine eigene Beitragsänderung.
Diese Zahnbausteine bilden den gesonderten Zahnschutz der MediVita-Kombination und erstatten beide Zahnbehandlungen vollständig.
MediVita Z 70 erstattet Zahnersatz zu 70 Prozent, während MediVita Z 90 dafür 90 Prozent erstattet.
Für Kieferorthopädie gelten bei MediVita Z 70 ebenfalls 70 Prozent, während MediVita Z 90 dafür 90 Prozent erstattet.
Der Schutz für Kieferorthopädie gilt bis Alter 20 oder nach einem Unfall.
Weitere Gothaer-Tarife richtig zuordnen
Den richtigen Baustein erkennen Sie am vollständigen Tarifnamen.
| Tarif | Einordnung | Woran Sie den Tarif erkennen |
|---|---|---|
| MediClinic Basis, Plus und Premium | Ergänzungstarife mit verschiedenen Varianten | Zusatz Basis, Plus oder Premium |
| MediNatura P | Ergänzungstarif | Vollständige Bezeichnung MediNatura P |
| MediPrävent Premium | Ergänzungstarif | Vollständige Bezeichnung MediPrävent Premium |
| MediHealth Prime | Impat-Sondertarif | Vollständige Bezeichnung MediHealth Prime |
Impat bezeichnet Menschen, die nach Deutschland ziehen. Welche Leistungen Ihr Vertrag enthält, zeigen die zugehörigen Bedingungen.
Ein Tarifname allein sagt nicht, ob der Wechsel für Sie passt. Der Rechner hilft Ihnen beim ersten Schritt.
Selbstbehalt und Eigenbelastung gemeinsam rechnen
Vergleichen Sie Beitrag und Selbstbehalt gemeinsam, damit Sie verstehen, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Bei MediCompact zählt der Selbstbehalt pro Versicherungsjahr, bei MediStart und MediVita pro Kalenderjahr.
Ein niedrigerer Monatsbeitrag kann mit einem höheren Selbstbehalt verbunden sein, weshalb Sie auch Ihre eigenen Kosten über das Jahr betrachten sollten.
Vergleichen Sie Jahre mit wenigen und vielen Rechnungen; Beitragsrückerstattungen zählen nur, wenn deren Bedingungen zu Ihrer Situation passen.
Als Beschäftigter sollten Sie außerdem den Arbeitgeberzuschuss beachten, weil erst alle Punkte zusammen Ihre mögliche jährliche Belastung zeigen.
0821 / 907 86 440
Unsere Experten erklären Ihnen kostenlos & unverbindlich, worauf Sie achten müssen.
Fragen zu Ihrem Gothaer-Tarifwechsel
Hier finden Sie Antworten zu Ihrem Tarifwechsel, den Unterlagen und unserer Unterstützung.
Kann ich innerhalb der Gothaer auch ohne Beitragserhöhung wechseln?
Sie können Ihren Gothaer-Tarif auch ohne Beitragserhöhung wechseln, denn das Tarifwechselrecht gilt für Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz. Entscheidend sind passende Leistungen und tragbare eigene Kosten, deshalb vergleichen wir Ihren bestehenden Vertrag mit möglichen Alternativen. Zusätzliche Leistungen des neuen Tarifs können Gesundheitsfragen auslösen und müssen gesondert betrachtet werden.
Brauche ich beim internen Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung?
Gesundheitsfragen können nötig sein, wenn der neue Gothaer-Tarif zusätzliche Leistungen bietet; für diesen zusätzlichen Schutz sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten möglich. Das bedeutet höhere Beiträge, ausgeschlossene Leistungen oder einen späteren Leistungsbeginn. Wir vergleichen zuerst die Leistungen beider Tarife, damit sich die Folgen für Sie genauer beurteilen lassen.
Welche Unterlagen helfen beim Gothaer-Tarifvergleich?
Ihr Versicherungsschein, der Nachtrag zum Versicherungsschein und Ihr Brief helfen beim Gothaer-Tarifvergleich. Darin stehen versicherte Personen, Tarifbausteine, Beiträge und Selbstbehalte; fehlende Angaben ergänzen wir gemeinsam. Für die erste Anfrage brauchen Sie weder einen Wunschtarif noch eine ausführliche Krankengeschichte. Schildern Sie einfach, was Sie ändern möchten.
Was kostet die Unterstützung beim Gothaer-Tarifwechsel?
Die Erstberatung zum Gothaer-Tarifwechsel ist kostenlos und umfasst eine Einschätzung Ihres Sparpotenzials. Eine beauftragte Begleitung erfolgt gegen ein einmaliges, erfolgsbezogenes Honorar, dessen Einzelheiten wir vorher mit Ihnen vereinbaren. Auch in den Folgejahren begleiten wir Sie aktiv und kostenlos, können aber weder eine bestimmte Ersparnis noch dauerhaft unveränderte Beiträge versprechen.
Kann ich nach einem Wechsel in Unisex wieder in Bisex wechseln?
Nach einem Wechsel in einen Unisex-Tarif können Sie nicht in einen Bisex-Tarif zurückkehren. Unisex berechnet Beiträge unabhängig vom Geschlecht, Bisex unterscheidet nach Frauen und Männern. Wir besprechen diesen Schritt deshalb vor dem Wechsel und klären mit Ihnen, welche Tarifwelt Ihr Vertrag nutzt und welche Wahlmöglichkeiten danach bleiben.
Was Sie jetzt tun können
Mit dem Rechner können Sie Ihre Möglichkeiten zunächst unverbindlich einschätzen, ohne dafür schon einen neuen Tarif ausgewählt zu haben.
Für eine persönliche Einschätzung können Sie auch direkt Ihre Beratung anfragen.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen, denn für den ersten Kontakt brauchen wir keine ausführliche Krankengeschichte.
Letzte Aktualisierung am 17.10.2026