Prüfen Sie ihren PKV-Tarifwechsel!
Informieren Sie sich zuerst innerhalb der R+V Krankenversicherung über einen Tarifwechsel, bevor Sie voreilig Ihre Versicherung kündigen! Dass Sie eine maßgeschneiderte Alternative für Ihre bisherige Versicherung finden, helfen wir Ihnen als erfahrene Experten, um bis zu 40% zu sparen.
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, wie Sie der Erhöhung entkommen!
Bestimmt haben Sie sich überlegt, ob Sie Ihren Vertrag bei der R+V Versicherung kündigen sollen oder einen neuen Tarif innerhalb der Gesellschaft suchen. Doch dies sollten Sie nicht vorschnell machen, sondern sich von unseren Experten zuerst beraten lassen.
Vergleichen Sie die besten Tarife und Angebote!
Die Experten der FinanzSchneiderei erstellen aus einer großen Vielfalt an Angeboten den optimalsten Tarif für Sie. Wir sind von den wirtschaftlichen Interessen der R+V Versicherung unabhängig, weshalb wir ausschließlich Ihre Interessen vertreten!
Wichtige Voraussetzungen für einen Umstieg in eine neue PKV:
Wir suchen Ihnen die besten Angebote am Markt und sind als unabhängiger Versicherungsmakler nur Ihren Wünschen verpflichtet.
Mit dem Marktvergleich der FinanzSchneiderei finden Sie schnell und bequem Ihren neuen Tarif aus über 2.500 Angeboten.
Der Tarifwechsel verspricht hohe Einsparungen, wenn:
Bei vergleichbaren Leistungen sind Ersparnisse bis zu 40 Prozent möglich. Auch ältere Personen sparen trotz Vorerkrankungen in ihrer PKV 150 Euro monatlich.
Beim Tarifwechsel nach §204 VVG müssen keine Fristen beachtet werden. Generell ist der Umstieg erst zum Monatsersten möglich.
Unisex Tarife sind Tarife in denen Männer und Frauen den gleichen Beitrag zahlen. BISEX Tarife sind ebenfalls bis 2019 geschützt.
Die Beiträge lassen sich unter Berücksichtigung des Alters, des Gesundheitszustands und den tariflichen Leistungen entsprechend dem Äquivalenzprinzip berechnen. Sobald der Anstieg medizinischer Kosten die 10% Marke überschreitet, sind private Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ihre Beiträge anzupassen.
Unter anderem spielen also folgende Faktoren eine Rolle bei einer Beitragserhöhung:
Letztendlich entsteht eine Leistungsspirale nach oben, die gegebenenfalls mit PKV Beitragserhöhungen kompensiert werden müssen. Die Unternehmen der PKV Versicherungswirtschaft werden in ihrer Kalkulation natürlich von einem unabhängigen Treuhänder und von staatlicher Stelle, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.
Kostensteigerungen von mehr als einem gesetzlich vorgeschrieben Prozentsatz, führen dann zur Überprüfung der versicherungsmathematischen Kalkulation. Bestätigt ein unabhängiger Treuhänder eine zu hohe Abweichung, muss die jeweilige Krankenversicherung ihre Beiträge anpassen.
Werbeslogan R+V Versicherung AG
Werbespot R+V 2017 - Quelle: Youtube
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Erstinformation nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Die FinanzSchneiderei GmbH & Co. KG führt die Erlaubnis §34c GewO der Stadt Kempten und ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig, bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer D-88UK-71CSR-84 registriert. Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Tel.: 0180-600-585-0 (20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen ) www.vermittlerregister.info . Die FinanzSchneiderei GmbH & Co. KG Versicherungsmakler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der Gesellschaft. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erhält die FinanzSchneiderei GmbH & Co. KG Versicherungsmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat an die FinanzSchneiderei GmbH & Co. KG zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden müssen, erfolgt dies ausschließlich nur entsprechend einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: 1. Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin 2. Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin. Die Wort-Bildmarke "FinanzSchneiderei" ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30 20 12 01 51 10 eingetragen.
Angaben zur KG:
Finanzschneiderei GmbH & Co. KG, Sitz Kempten (Allgäu)
Amtsgericht Kempten (Allgäu) | HRA 9452 | UmsatzsteuerID DE279901107
persönlich haftende Gesellschafterin:
Finanzschneiderei Verwaltungs-GmbH
Angaben zur GmbH:
Finanzschneiderei Verwaltungs-GmbH | Sitz Kempten (Allgäu)
Amtsgericht Kempten (Allgäu) | HRB 11237
Geschäftsführer beider Gesellschaften:
Ferdinand Steiner